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Ausschüsse und Gremien

Institutsrat

Der Institutsrat (IR) ist das oberste Gremium des Instituts für Psychologie. Hier werden Entscheidungen, die nur die Psychologie betreffen, getroffen, z.B. was die Verteilung von Finanzmitteln oder die Neubesetzung von Professuren (nach Ergebnisvorlage der entsprechenden Berufungskommission) angeht. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Mitglieder:

  • Vorsitz: Geschäftsführende Leitung des Instituts
  • 7 Hochschullehrende
  • 2 Wissenschaftliche Mitarbeitende
  • 2 Mitarbeitende im Technischen- und Verwaltungsdienst (MTV-Gruppe)
  • 2 Studierende

Studienkommission

Die Hochschule bildet ständige Kommissionen für Lehre und Studium (Studienkommissionen), deren stimmberechtigte Mitglieder mindestens zur Hälfte Studierende sind. Das Präsidium bestimmt die Zahl und Größe der Studienkommissionen, ihre Zuständigkeit für einzelne Studiengänge und ihre Zuordnung zu einer oder mehreren Fakultäten. Den Vorsitz einer Studienkommission führt die Studiendekanin oder der Studiendekan ohne Stimmrecht. Bei fakultätsübergreifenden Studienkommissionen bestimmt das für die Lehre zuständige Präsidiumsmitglied über den Vorsitz. Die zuständigen Studienkommissionen sind vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören. Der Institutsrat hat ihre Empfehlungen zu würdigen und seine Stellungnahme zu dokumentieren; er kann einzelne Entscheidungen auf eine zuständige Studienkommission übertragen.

Die Studienkommission (StuKo) soll sicherstellen, dass das Vorlesungs-, Übungs-, und Seminarangebot ein ordnungsgemäßes Studium ermöglicht. Hier wird beispielsweise das Lehrangebot für das folgende Semester und die Weiterentwicklung der Studiengänge besprochen. Die Studienkommission erarbeitet somit Beschlussvorlagen für Änderungen in den Studien- oder Prüfungsordnungen. Weiterhin werden hier auch alle wichtigen Entwicklungen und Neuerungen kommuniziert. Die Studienkommission fällt keine Beschlüsse, sondern legt den übergeordneten Gremien nur Empfehlungen und Anträge vor. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Mitglieder:

  • Vorsitz: Studiendekan oder Studiendekanin (nicht stimmberechtigt)
  • 2 Hochschullehrende
  • 2 Wissenschaftliche Mitarbeitende
  • 4 Studierende

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss klärt Fragen, die Prüfungsleistungen betreffen: hier wird über Sonderanträge (z.B. auf zweite Wiederholungsprüfung) und Anerkennung von Studienleistungen von anderen Universitäten oder aus dem Ausland entschieden. Hier werden auch Widersprüche von Studierenden gegen Prüfungsentscheidungen, Änderungen bzw. Ergänzungen der bestehenden Prüfungsordnung, Prüferbestellung und Anfragen zur Prüfungsordnung besprochen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Mitglieder:

  • Vorsitz: Prüfungsausschussvorsitzender oder Prüfungsausschussvorsitzende
  • 3 Hochschullehrende
  • 1 Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Wissenschaftliche Mitarbeiterin
  • 1 Mitglied der Studierenden (nur beratende Stimme: bei Prüfungsentscheidungen nicht stimmberechtigt)