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Gremien

Hochschulpolitik wird - neben den Landesgesetzen - auch im kleinen Kreis direkt an der Uni gemacht. Viele Entscheidungen, die Lehre und Forschung auf lokaler Ebene betreffen, werden in verschiedenen Gremien getroffen - und in den meisten davon haben auch die Studierende Mitspracherecht. Wir stellen Euch an dieser Stelle die wichtigsten Gremien vor.

Fachschaftsrat

Offizielle, von den Studierenden gewählte Version der Fachschaft für alle offiziellen Belange meint die Fachschaft die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates.
Da der Fachschaftsrat die Studenten des Fachbereichs vertritt, wählen auch CogScis und Gesundheitswissenschaftler mit. Es gibt also im Fachbereich 8 nur einen Fachschaftsrat, der sich aus Psychos, CogScis und Gesundheitswissenschaftlern zusammensetzt die CogScis und Gesundheitswissenschaftler haben aber jeweils eine eigene, inoffizielle Fachschaft wie wir auch.

Mitglieder:
7 Studierende

Fachbereichsrat

Oberstes Gremium des Fachbereichs. Er entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung.
Darunter fallen z.B. Entscheidungen z.B. bezüglich der Ausrichtung von Studiengängen und Studienordnungen, über Mittelvergabe innerhalb des Fachbereichs, über Habilitationsvorhaben und Berufungslisten sowie sonstige, für die Zukunft von Forschung und Lehre am Fachbereich wichtige Entscheidungen.
Er beschließt die Ordnungen des Fachbereichs, insbesondere die Prüfungs- und Promotionsordnungen, und nimmt gegenüber dem Präsidium Stellung zur Einführung, Schließung und wesentlichen Änderung von Studiengängen.
Hier werden die verbindlichen Entscheidungen über die Anträge und Vorlagen untergeordneter Kommissionen getroffen.

Mitglieder:
Vorsitzende*r: Dekan*in (nicht stimmberechtigt)
7 Professor*innen
2 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
2 Mitarbeiter*innen im Technischen und Verwaltungsdienst (MTV-Gruppe, „Mittelbau“)
2 Studierende

Das Dekanat

Die Mitglieder des Dekanates werden vom Fachbereichsrat gewählt. Dem Dekanat gehören die Dekanin oder der Dekan, mindestens eine Studiendekanin oder ein Studiendekan sowie bis zu drei weitere Mitglieder an.
Das Dekanat leitet den Fachbereich und setzt die Entscheidungen des Fachbereichsrats um, dem es verantwortlich ist. Es ist in allen Angelegenheiten des Fachbereichs zuständig, soweit das niedersächsische Hochschulgesetz nichts anderes bestimmt.

Institutsrat

Oberstes Gremium des Instituts für Psychologie. Hier werden rein die Psychologie betreffende Entscheidungen getroffen, z.B. was die Verteilung von Finanzmitteln oder die Neubesetzung von Professuren (nach Ergebnisvorlage der entsprechenden Berufungskommission) angeht.

Mitglieder:
Vorsitzende*r: Institutsratsleiter*in (nicht stimmberechtigt)
9 Hochschullehrer*innen
3 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
3 Mitarbeiter*innen im Technischen und Verwaltungsdienst (MTV-Gruppe)
3 Studierende

Studienkommission

Dies ist das wichtigste Gremium für die Studierden es ist nur für uns da. Die Studienkommission soll sicherstellen, dass das Vorlesungs-, Übungs-, und Seminarangebot ein ordnungsgemäßes Studium ermöglicht. Hier wird also über alles gesprochen, was die Lehre betrifft das Lehrangebot fürs nächste Semester, Planung der Entwicklung des Studienganges (Thema Bachelor/Master) und Erarbeiten von Beschlussvorlagen für Änderungen in der Studien- oder Prüfungsordnung, Verwendung der Studiengebühren...
Hier sollten auch alle wichtigen Entwicklungen und Neuerungen kommuniziert werden. Die Studienkommission fällt allerdings keine Beschlüsse, sondern legt den übergeordneten Gremien nur Empfehlungen und Anträge vor – diese können im Prinzip immer noch von Institutsrat, FBR oder Präsidium gekippt werden. Dennoch: die Studienkommission besteht zu 50% aus Studenten, und muss zu allen die Lehre betreffenden Entscheidungen gehört werden.

Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

Mitglieder:
Vorsitzende*r: Studiendekan*in (nicht stimmberechtigt)
2 Professor*innen
2 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
4 Studierende

Prüfungsausschuss

Klärt Fragen, die Prüfungsleistungen betreffen: hier wird über Sonderanträge (z.B. auf zweite Wiederholungsprüfung) und Anerkennung von Studienleistungen von anderen Unis oder aus dem Ausland entschieden. Hier werden auch Widersprüche von Studierenden gegen Prüfungsentscheidungen, Änderungen bzw. Ergänzungen der bestehenden Prüfungsordnung, Prüferbestellung und Anfragen zur Prüfungsordnung besprochen.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich, da es fast immer um vertrauliche Themen geht.

Mitglieder:
Vorsitzende*r: Prüfungsausschussvorsitzende*r
4 Professor*innen
1 wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen
1 Studierende (nur beratende Stimme: bei Prüfungsentscheidungen nicht stimmberechtigt)