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Allgemeine Informationen zum Thema Prüfungsangelegenheiten

Urlaubssemester
Exmatrikulation
FAQs

Urlaubssemester

Urlaubssemester werden im Studierendensekretariat beantragt.

Wenn wichtige, nachweisbare Gründe vorliegen, können Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmefällen auch noch innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn, auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden.

Während der Beurlaubung behalten die Sie ihre Rechte als Mitglied; sind jedoch nicht berechtigt, in dieser Zeit Lehrveranstaltungen zu belegen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen sowie Betreuungsleistungen der Universität in Anspruch zu nehmen.
Ausnahme: Der Beurlaubungsgrund ist ein Studienaufenthalt im Ausland, dann dürfen Sie Prüfungsleistungen erbringen. Studienleistungen sind nicht möglich.

Exmatrikulation

Die Exmatrikulation wird im Studierendensekretariat beantragt.

Wichtig: Sie müssen eingeschrieben sein, wenn Sie Leistungen erbringen/einreichen.
Während des Bewertungsprozesses dieser Leistungen müssen Sie nicht eingeschrieben sein. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass wenn die Leistung mit "nicht bestanden" bewertet wird, Sie sich erneut auf den Studiengang bewerben müssen, um in dem ggf. zweiten/dritten Versuch die Leistung zu erbringen.

Sie können die Exmatrikulation jederzeit, auch innerhalb eines Semesters, beantragen.

Das Studierendensekretariat rät dazu, die Exmatrikulation stets unter Angabe eines Grundes zu beantragen. Auch wenn die Exmatrikulation aufgrund ausbleibender Überweisung der Gebühren seitens der Universität automatisch erfolgen würde.

Es besteht die Möglichkeit der Beitragserstattung, wenn der Antrag auf Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird.

FAQs

Ich kann mich über CAMPUS nicht zur Klausur/Übung/… anmelden, was muss ich tun?
Mein Dozent hat mir mitgeteilt, dass er die Leistung in CAMPUS hochgeladen hat, aber ich kann Sie nicht finden!
Ich habe Leistungen in einem nichtpsychologischen Bereich an einer anderen Universität/Hochschule/… erbracht, können diese in den Leistungsnachweis mit aufgenommen werden?
Wann wird mein Antrag auf Anrechnung von Leistungen geprüft?
Krank am Prüfungstag, was nun?
Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungs-/Studienleistungen erbringen?
Meine letzte Prüfungsleistung ist die Abgabe meiner Abschlussarbeit, wann kann ich mich exmatrikulieren?
Ich benötige den Versuchspersonenstundenbogen, wo bekomme ich den?
Ich habe die Möglichkeit an anderen Instituten Versuchspersonenstunden zu bekommen, werden diese hier anerkannt?
Ich habe alle Leistungen erbracht und kann im Leistungsnachweis sehen, das sich mein Abschluss generiert hat. Wann, wo und wie erhalte ich meine Abschlussunterlagen?
Ich habe eine "fachfremde" Leistung erbracht (Sprachenzentrum/Lehramt/...), fließt die Note in meine Abschlussnote mit ein?

Ich kann mich über CAMPUS nicht zur Klausur/Übung/… anmelden, was muss ich tun?

Sie können sich generell während des Anmeldezeitraums   für den jeweiligen Prüfungstermin online für die Prüfung oder den Studiennachweis an- und abmelden. Wenn hierbei technische Probleme auftreten sollten, können diese verschiedene Ursachen haben. Stellen Sie bitte zunächst sicher, dass Sie die Rechenzentrumskennung benutzen, um sich an- oder abzumelden. Wenn das Problem auch bei einem erneuten Versuch auftritt, kontaktieren Sie das CAMPUS-Team, damit Sie im konkreten Fall Hilfe erhalten. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter +49 541 969 6666 oder per E-Mail an campus@uni-osnabrueck.de

Mein Dozent hat mir mitgeteilt, dass er die Leistung in CAMPUS hochgeladen hat, aber ich kann Sie nicht finden!

Bitte prüfen Sie, ob Sie an der richtigen Stelle geschaut haben. Die Daten der Psychologieleistungen werden im Bereich "altes OPIuM" nicht mehr aktualisiert. Hier das Video zum Umgang mit dem neuen Prüfungssystem CAMPUS

Ich habe Leistungen in einem nichtpsychologischen Bereich an einer anderen Universität/Hochschule/… erbracht, können diese in den Leistungsnachweis mit aufgenommen werden?

Nein, nur anerkannte Leistungen (Anerkennung von Leistungen) werden in den Leistungsnachweis aufgenommen.

Wann wird mein Antrag auf Anrechnung von Leistungen geprüft?

Anträge auf Anerkennung von Leistungen werden erst geprüft, wenn Sie einen Platz in einem der Studiengänge erhalten haben. Es bleibt Ihnen freigestellt, die von Ihnen bereits erbrachten Leistungen vorab in Inhalt und Umfang mit den hier zu erbringenden Leistungen abzugleichen. Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern die Teil der entsprechenden Prüfungsordnung sind.

Krank am Prüfungstag, was nun?

Sie senden eine E-Mail zur Kenntnis für den Bachlorstudiengang Psychologie an pruefungsamt-psychologie-bachelor@uni-osnabrueck.de und für die Masterstudiengänge Psychologie an pruefungsamt-psychologie-master@uni-osnabrueck.de drucken das Formular zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit aus, lassen dies vom Arzt ausfüllen und unterschreiben. Bis spätestens eine Woche nach dem Prüfungstag muss das Formular im Prüfungsamt eingereicht werden.

Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungs-/Studienleistungen erbringen?

Nein, das Ablegen einer Prüfungs-/Studienleistung während einer Beurlaubung ist nicht möglich, da beurlaubte Studierende als „abwesend“ gelten. Wenn Sie während eines beurlaubten Semesters dennoch Leistungen ablegen, werden diese nicht anerkannt. Die Leistung gilt als nicht erbracht! Eine Beurlaubung während des Schreibens der Bachelor- oder Masterarbeit ist ebenfalls nicht möglich, da es sich hierbei um Prüfungsleistungen handelt.
Ausnahme: Studierende, die aufgrund eines Studienaufenthaltes im Ausland beurlaubt sind, sind berechtigt, auch während des Zeitraums der Beurlaubung Prüfungsleistungen zu erbringen. Studienleistungen können nicht erbracht werden.

Meine letzte Prüfungsleistung ist die Abgabe meiner Abschlussarbeit, wann kann ich mich exmatrikulieren?

Zu dem Zeitpunkt, an dem die letzte Leistung erbracht wurde, müssen Sie eingeschrieben sein. Für die Zeit der Bewertung muss man nicht mehr eingeschrieben sein.
Hinweis: Sollte die letzte Leistung allerdings mit „nicht bestanden“ bewertet werden, muss man sich erneut auf den Studiengang bewerben, um den zweiten Versuch nutzen zu können.
Interessant: Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung vor Ablauf von einem Monat nach Veranstaltungsbeginn erbringen, können Sie sich rückwirkend exmatrikulieren und bekommen die Gebühren erstattet.

Ich benötige den Versuchspersonenstundenbogen, wo bekomme ich den?

Wir sind von dem analogen Versuchspersonenstundenbogen auf eine digitale Version umgestiegen. Alle Informationen dazu erhalten Sie hier.

Ich habe die Möglichkeit an anderen Instituten Versuchspersonenstunden zu bekommen, werden diese hier anerkannt?

Nein, nur Versuchspersonenstunden die am Institut für Psychologie der Universität Osnabrück erworben wurden, können anerkannt werden.
Ausnahme: vom Studiendekan genehmigte Versuche der Kognitionswissenschaften.

Ich habe alle Leistungen erbracht und kann im Leistungsnachweis sehen, das sich mein Abschluss generiert hat. Wann, wo und wie erhalte ich meine Abschlussunterlagen?

Wir gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrem Abschluss!
Die Abschlussunterlagen werden umgehend nach Eingang der Bewertung der letzten Leistung (in der Regel Eingang der Gutachten zur Abschlussarbeit) im Prüfungsamt erstellt. Diese Unterlagen müssen von der Dekanin/ dem Dekan und der Prüfungsausschussvorsitzenden/ dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden. Daher dauert es etwa 1-2 Wochen vom Eingang der Bewertung bis zur Aushändigung der Abschlussunterlagen. Sie werden per E-Mail informiert, wenn die Abschlussunterlagen zur Abholung bereitliegen. Sollten Sie sich nicht mehr in der Nähe der Universität aufhalten, sendet Ihnen das Prüfungsamt die Unterlagen gern per Post (als Einschreiben im Papprückenumschlag).

Ich habe eine "fachfremde" Leistung erbracht (Sprachenzentrum/Lehramt/...), fließt die Note in meine Abschlussnote mit ein?

Nein, nur Modulnoten die gemäß des jeweiligen Modulhandbuchs (Anlage Ihrer Prüfungsordnung) zum Abschluss notwendig sind fließen in die Abschlussnote mit ein.