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Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang „Psychologie: Schwerpunkt Interkulturelle Psychologie“ ist, dass die*der Bewerber*in

a) entweder an einer deutschen Universität oder an einer Universität, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang „Psychologie“ erworben hat, oder

b) an einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studiengang erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz festgestellt.

c) Im Falle von b) wird weiterhin der Nachweis von Leistungen in Psychologie im Umfang von mindestens 90 ECTS Punkten vorausgesetzt, darunter
·  der Nachweis von Leistungen in den Bereichen Quantitative Methoden/Statistik im Umfang von 16 ECTS Punkten und ein experimentalpsychologisches Praktikum im Umfang von mindestens 8 ECTS Punkten,
·  der Nachweis von Leistungen in Psychologischer Diagnostik im Umfang von mindestens 8 ECTS Punkten,
·  der Nachweis von Leistungen in Allgemeiner Psychologie im Umfang von mindestens 16 ECTS Punkten
·  der Nachweis von Leistungen im Umfang von jeweils mindestens 8 ECTS Punkten in mindestens fünf der folgenden sechs Bereiche:
     ● Biologische Psychologie
     ● Differentielle Psychologie
     ● Entwicklungspsychologie
     ● Klinische Psychologie     
     ● Sozialpsychologie
     ● Wirtschaftspsychologie

Die Entscheidung, ob das vorangegangene Studium fachlich geeignet ist, trifft die Auswahlkommission für den Masterstudiengang Psychologie: Schwerpunkt Interkulturelle Psychologie. Die positive Feststellung kann mit der Auflage verbunden werden, noch fehlende Module innerhalb von zwei Semestern nachzuholen.

Detailliertere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden sich in der Zugangsordnung für den Masterstudiengang Interkulturelle Psychologie.

Diese Ordnung ist für den gesamten Bewerbungsprozess handlungsweisend und verbindlich.