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Topinformationen

Ausstellung von Nachweisen

Immatrikulationsbescheinigungen
Leistungsnachweise
Versuchspersonenstunden
"Vorläufiges Abschlusszeugnis"
Abschlussunterlagen
Nachteilsausgleich
Bearbeitung von Anträgen der BAföG-Stelle die Ihre Leistungen betreffen

Immatrikulationsbescheinigungen

Ab dem Sommersemester 2018 versendet das Studierendensekretariat KEINE Immatrikulationsbescheinigungen mehr, da Sie diese selbst ausdrucken können ("CAMPUS" -> "Mein Studium" -> "Studienservice").

Zur Kenntnis: Eine Rückmeldung erfolgt nur bei der Zahlung des korrekten Semesterbeitrages. Bescheide (Immatrikulations-, Studienverlaufs-, BAföG-, Exmatrikulationsbescheinigung) werden derzeit nur ab dem Wintersemester 2017/18 über die "Studienservice"- Funktionen angeboten. Für die Ausstellung von Bescheiden für zurückliegende Semester wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat (studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de) .

Leistungsnachweise

Der aus CAMPUS generierte Leistungsnachweis (auch Transcript of Records oder vorläufiges Zeugnis genannt) enthält Ihre aktuelle Durchschnittsnote und alle von Ihnen absolvierten und angemeldeten Leistungen. Der entsprechende Nachweis über diese Leistungen wird vom Prüfungsamt gedruckt, unterschrieben und gesiegelt - denn erst dann ist er gültig.
Wenn Sie Zusatzleistungen in anderen Bereichen erbracht haben und eine Nachweis darüber benötigen wenden Sie sich entweder an das zu der Leistung gehörige Prüfungsamt oder für den Bachlorstudiengang Psychologie an papsychba@uos.de und dür die Masterstudiengänge Psychologie an papsychma@uos.de mit dem Hinweis auf Leistungen im Bereich "altes OPIuM".

Hinweis: Zwecks Bewerbung (z.B. auf einen Masterstudienplatz) empfiehlt es sich einen aktuellen Nachweis einzuscannen, da es leider keine andere Möglichkeit gibt einen gültigen Leistungsnachweis als pdf. zu generieren.

Bei Bedarf an einem oder mehreren Leistungsnachweis/en, senden Sie eine E-Mail an das Prüfungsamt mit den folgenden Informationen:

  • Matrikelnummer
  • Anzahl der Nachweise
  • Anlass der Ausstellung (Bewerbung Praktikum, Bewerbung Masterstudiengang, BAföG-Amt, usw.)
  • Ausstellung in Englischer oder Deutscher Sprache

Versuchspersonenstunden

Hier finden Sie den digitalen Versuchspersonenstunden-Zettel. Unterschriften werden von Versuchsleiter*innen oder Sekretariaten digital eingefügt.

Bitte senden Sie Ihren, mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllten VP-Zettel, erst an die Versuchsleitung/das zuständige Sekretariat, wenn Sie die Angaben zur jeweiligen Studie ausgefüllt haben. Sonst kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. Bitte denken Sie auch daran, eventuelle Nachweise mit zusenden.

Es werden ausschließlich Versuchspersonenstunden aus Studien des Instituts für Psychologie anerkannt. Beim Studiendekan angemeldete und genehmigte Ausnahmen werden vom Studiengangsmanager unterschrieben. Studien des Studiengangs Cognitive Science der Universität Osnabrück können u.U. anerkannt werden. Dies ist im Rahmen von maximal 3 VP-Stunden möglich.

Wenn Sie alle benötigten VP-Stunden absolviert und unterschrieben bekommen haben, senden Sie diese bitte in einem Dokument an papsychba@uos.de.

Übergangsregelung:
Bereits analog gesammelte und abgezeichnete Stunden müssen nicht übertragen werden, sondern können verrechnet werden. Bitte senden Sie dazu per Mail vorab einen Scan Ihres VP-Zettels an papsychba@uos.de (das Original muss nachgereicht werden).
Ausstehende Stunden (Codes/Gutescheine) müssen auf dem neuen VP-Zettel eingetragen werden. Dazu reichen Sie die Codes oder Gutscheine mit dem digitalen Zettel bei den jeweiligen Sekretariaten/Versuchsleitung ein und erhalten digital Unterschriften als Teilnahmebestätigung.

"Vorläufiges Abschlusszeugnis"

Es gibt die Möglichkeit eine Art "vorläufiges Abschlusszeugnis" (Leistungsnachweis + Bescheinigung des Prüfungsamtes) auszustellen. Die folgende Voraussetzung muss dafür erfüllt sein:

  • Alle zum Abschluss notwendigen Leistungen müssen erbracht und mit mindestens "ausreichend" bewertet worden sein. Für die Abschlussarbeit bedeutet das, dass zwei Exemplare der Abschlussarbeit im Prüfungsamt eingereicht wurden und beide Gutachter schriftlich bestätigen, dass die eingereichte Arbeit mit mindestens "ausreichend" bewertet wird.

Abschlussunterlagen

Die Abschlussunterlagen werden umgehend nach Eingang der Bewertung der letzten Leistung (in der Regel Eingang der Gutachten zur Abschlussarbeit) im Prüfungsamt erstellt. Diese Unterlagen müssen von der Dekanin/ dem Dekan und der Prüfungsausschussvorsitzenden/ dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden. Daher dauert es etwa eine Woche vom Eingang der Bewertung bis zur Aushändigung der Abschlussunterlagen.
Sie werden per E-Mail informiert, wenn die Abschlussunterlagen zur Abholung bereitliegen. Sollten Sie sich nicht mehr in der Nähe der Universität aufhalten, sendet Ihnen das Prüfungsamt die Unterlagen gern per Post (als Einschreiben im Papprückenumschlag).

Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich kann beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Der entsprechende Antrag ist im Prüfungsamt einzureichen.

Als Grundlage für den Antrag und die Gewährung eines Nachteilsausgleiches gilt der folgende Auszug aus Ihrer Prüfungsordnung (§ 7 Prüfungsordnung): „Macht der Prüfling glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form abzulegen, ist ihm durch den Prüfungsausschuss zu ermöglichen, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden."

Hier finden Sie das zentrale Gleichstellungsbüro. Gern können Sie sich zur Beratung an unsere universitätre, zentrale Ansprechpartnerin Frau Christine Kammler wenden.

Bearbeitung von Anträgen der BAföG-Stelle die Ihre Leistungen betreffen

Ob das Prüfungsamt für die Bearbeitung eines Antrages zuständig ist lässt sich in der Regel daran feststellen, von wem der Antrag zu unterschreiben ist.

Bsp.: Bescheinigung nach § 48 BAföG – Formblatt 5
Die BAföG Stelle verlangt von Bachelorstudierende nach dem 4. Semester den Nachweis eines geordneten Studiums, auch Leistungsnachweis genannt. Diese Bescheinigung muss vom „zuständigen hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte“ unterschrieben werden. Somit ist das Prüfungsamt als Geschäftsstelle der/ des Prüfungsausschussvorsitzenden für diesen Antrag zuständig.

Beachte Sie bitte die Ausnahmen zum Auslandsstudium.

Bei Fragen der Zuständigkeit wenden Sie sich gern vorab an das Prüfungsamt.